Bewohnerbeirat
Die Interessen aller Bewohner des Hauses werden vertreten durch den Bewohnerbeirat, der gemäß § 6 Wohn-und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen gewählt wurde.
Die Mitglieder des Beirats setzen sich regelmäßig mit der Einrichtungsleitung zusammen, um die Belange der Bewohner zu besprechen. Der Beirat besteht derzeit aus drei Mitgliedern.