Auf Grundlage eines Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gilt ab sofort ein generelles Besuchsverbot in Seniorenheimen, da insbesondere ältere Menschen mit einem geschwächten Immunsystem zu dem besonders gefährdeten Personenkreis zählen.
Um das Risiko zu minimieren ist das Wohnstift St. Clemens zunächst bis zum 19.04.2020 für Angehörige und Besucher nicht zugänglich. Ausnahmen gelten in medizinischen oder sozial-ethisch kritischen Situationen. Auch Ärzte haben ungehinderten Zugang zum Haus.



