Sterbebegleitung

"In Geborgenheit leben und sterben"

Es ist Ziel des Wohnstiftes, Menschen im Alter ein Höchstmaß an Lebenszufriedenheit zu ermöglichen, ihre Würde zu jederzeit zu respektieren und sie unterstützend zu begleiten, wann immer es gewünscht wird. Diese individuelle Lebensbegleitung umschließt auch die Begleitung bis zum Tod und darüber hinaus.

Wir wissen, dass jeder Mensch seinen ganz eigenen Weg des Alterns und Sterbens geht. Er sollte das Maß und die Art Begleitung erhalten, die seiner Biographie und seiner Lebenskultur entsprechen.

Eine gute Sterbebegleitung setzt also eine feinfühlige Lebensbegleitung voraus. Es sollen frühzeitig Gespräche mit den Bewohnern und auch den Angehörigen darüber geführt werden, ob und wie eine Lebens-/ Sterbebegleitung geschehen soll. Zuständig sind alle Mitarbeiter, die Bezugsmitarbeiter jedoch in besonderer Weise.

Sterbebegleitung ist die Zuwendung zum sterbenden Menschen. Sie bedeutet Unterstützung und Halt für den Sterbenden. Diese Begleitung wird im Wohnstift St. Clemens geprägt durch die vertrauensvolle Beziehung zwischen dem begleitenden und dem sterbenden Menschen. Das Vertrauen basiert auf gegenseitigem Respekt und Akzeptanz der Persönlichkeit.

Der Aufbau einer solchen Verbindung vollzieht sich ausschließlich in der persönlichen Beziehung. Diese ergibt sich nicht automatisch, sondern muss wachsen. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitarbeiter vom Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme an auf Fragen feinfühlig eingehen und auch ihre Äußerungen und Signale bezüglich des Lebensendes sensibel wahrnehmen.

Auf dieser Grundlage des Miteinanders lassen sich Konflikte, die notwendig zum Leben gehören, konstruktiv austragen, können Leid und Schmerzen zusammen ertragen und getragen, frohe Stunden gemeinsam erlebt werden.

Auf dieser vertrauensvollen Basis kann auch die Thematik Sterben und Tod aufgegriffen werden, z. B. aus Anlass des Todes eines Mitbewohners. Nicht selten werden während dieser Trauerprozesse bei Bewohnern Wünsche für das eigene Sterben geäußert, die dann von den Mitarbeitern aufzugreifen, anzusprechen und zu dokumentieren sind.

Wenn es sich abzeichnet, dass ein Bewohner zum Sterben kommt - damit ist nicht erst die letzte Phase gemeint - benötigt sie unsere besondere Aufmerksamkeit. Es ist Ziel des Wohnstiftes, dass die Bewohner, ausgenommen die, die das ausdrücklich nicht wünschen, begleitet sterben.

Die Begleitung unmittelbar vor Eintritt des Todes erfordert eine besonders intensive, behutsame und ruhige Hinwendung zum sterbenden Menschen. Ziel ist es, im Respekt vor der Einmaligkeit und Würde des alten Menschen, auch seine letzte Lebensphase individuell zu begleiten.

Diese Aufgabe kann von Mitarbeitern, Angehörigen, nahe stehenden Bezugspersonen, evtl. Bewohnern und ehrenamtlichen Begleitern wahrgenommen werden.

Zu unserer Hauskultur gehört eine würdevolle Verabschiedung des verstorbenen Bewohners aus der Hausgemeinschaft und die Erinnerung an unsere Verstorbenen durch hauseigene Riten. Neben der individuellen Verabschiedungsfeier für jeden verstorbenen Bewohner findet einmal im Jahr ein Gedenkgottesdienst für alle im vorherigen Jahr Verstorbenen statt.